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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Für alle Geschäfte gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Form.

 

1. Allgemeines

Glowstaff, Inhaber Gloria Haagmans, Rinderbachstr. 20, 45219 Essen, (nachfolgend „Agentur“ oder „Glowstaff“) vermittelt Auftragnehmer, die vom Kunden für Veranstaltungen und andere Projekte nachgefragt werden.

Die zwischen der Agentur Glowstaff und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Glowstaff, auch wenn die Vertragsparteien dem nicht nochmal ausdrücklich zustimmen. Die Agentur hat jedoch weiterhin das Recht, ihre AGB jederzeit zu ändern und neue Verträge nur zu den neuen Konditionen abzuschließen. Die jeweils aktuelle Fassung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann jederzeit unter www.glowstaff.de/agb eingesehen werden.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

Zwischen der Agentur und dem Kunden kommt eine Auftragsbestätigung zustande, aus der sich die konkreten Einzelheiten des Auftrags ergeben. Es gelten ausschließlich die von Glowstaff in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) eindeutig genannten Leistungs- und Preisangaben. Der Kunde kann die Auftragsbestätigung durch Unterschrift und Übersendung der unterschriebenen Dokumente in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) annehmen.

Die Gegenzeichnung von Angeboten gilt als Erklärung der Geschäftsführung des Vertragspartners. Für den gesetzten Rechtsschein ist der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Gegenzeichnung ohne Siegel oder Stempelabdruck erfolgt, sofern die Erklärung der Sphäre des Kunden grundsätzlich zurechenbar ist.

Der Kunde darf weder direkt Aufträge an Auftragnehmer erteilen, die er bereits für einen Auftrag über die Agentur Glowstaff eingesetzt hat, noch Dritten die Kontaktdaten der Auftragnehmer mitteilen. Die Auftragnehmer dürfen ausschließlich über die Agentur Glowstaff gebucht werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, Glowstaff eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Normalsatzes zu zahlen.

Der potentielle Kunde darf den von Glowstaff vorgeschlagenen Auftragnehmern auch dann keine direkten Aufträge erteilen oder deren Kontaktdaten an Dritte weitergeben, wenn kein Auftrag zustande kommt.

Unterschreibt er vor Erhalt der Influencer-Liste die „Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarung für die Vermittlung von Influencern“, ist er verpflichtet Glowstaff bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.500 Euro zu zahlen.

 

3. AUFGABEN & PFLICHTEN

Die Agentur vermittelt Auftragnehmer für die Durchführung von persönlichen Leistungen im Auftrag des Kunden. Diese Auftragnehmer können insbesondere, je nach Kundenwunsch Models, Promoter, Messehosts- und Messehostessen, Grid-Girls, Moderateren, Influencer o.Ä. sein. Die Abrechnung und Beauftragung der Auftragnehmer erfolgt über die Agentur. Der genaue Vertragsinhalt der von der Agentur Glowstaff bzw. den Auftragnehmern geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebotsschreiben bzw. der Auftragsbestätigung.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Auftragnehmer über den Umfang ihrer Arbeiten ausführlich und detailliert informiert werden. Dies geschieht in der Regel, indem die Auftragnehmer an Schulungen teilnehmen, die vom Kunden organisiert und bezahlt werden. Der Kunde stellt sicher, dass die Auftragnehmer Arbeitsausrüstungen oder Spezialkleidung erhalten, wenn dies für die Ausführung von Aufträgen von Bedeutung ist.

Außerhalb der Schulungen und dem konkreten Projektauftrag sowie den Terminen, sind die dem Kunden vermittelten Auftragnehmer frei in der Gestaltung ihrer Tätigkeit. Glowstaff übernimmt für Anerkennung und Zuspruch hinsichtlich des Auftragnehmers beim Kunden und der Öffentlichkeit keine Gewähr.

Die Auftragnehmer sind nur zu Arbeiten verpflichtet, die sich konkret aus der Buchungsanfrage ergeben. In der Regel geht es um die Präsentation von Waren und Dienstleistungen. Die Auftragnehmer müssen keine Arbeiten erbringen oder durchführen, die nicht dem Vertragszweck entsprechen. Insbesondere Arbeiten, die die Intim- oder Persönlichkeitsphäre der Arbeitnehmer beeinträchtigen, sind nicht zu erbringen. Auftragnehmer sind auch nicht verpflichtet, Arbeiten an einem anderen als dem vereinbarten Ort auszuführen. Besteht der Kunde auf solche Tätigkeiten, kann der Auftragnehmer diese ablehnen und im Zweifel auch einen weiteren Auftrag verweigern. Der Kunde bleibt jedoch zur Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Auftragnehmern folgende Ruhepausen (bezahlt) zu gewähren:

6-9 Std. Arbeitszeit – 30 Min. Ruhepause
9-10 Std. Arbeitszeit – 60 Min. Ruhepause

Ebenfalls trägt der Kunde dafür Sorge, dass bei mehreren Buchungstagen die Ruhezeiten zwischen den Arbeitszeiten 11 Std. betragen.

Dem Kunden ist es untersagt, mit Models während der Shooting-Tage Buchungsänderungen oder -ergänzungen übereinzutreffen, ohne vorherige Zustimmung von Glowstaff. Etwaig durchgeführte Buchungsänderungen berühren die Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftragnehmer nicht.

 

4. VERGÜTUNG

Die Agenturvergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Gegenstand der Berechnung sind die Gage der/des beauftragten Models, die Kosten für die Übertragung von Nutzungsrechten nach §9 („BuyOut“), sowie entstandene Reisekosten. Glowstaff ist berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer eine Agenturprovision in Höhe von 20% der Modelgage zzgl. Buyouts zu verlangen. Die Gesamtsumme versteht sich inklusive der zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 16 %.

Die Agentur Glowstaff ist berechtigt, Vorkasse in Höhe von 50 % bis zu 100 % des in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot angegebenen Rechnungsbetrages zu verlangen. Diese Vorkasse ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Der restliche Betrag wird fällig zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und ist ebenfalls zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.

Für den Fall, dass eine angeforderte Anzahlung / Vorkasse nicht rechtzeitig bezahlt wird, ist Glowstaff berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu kündigen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Schadenersatzanspruch zu. Glowstaff behält den Anspruch auf die Anzahlung für die entstandenen Aufwendungen und die Buchung des Auftragnehmers, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Glowstaff kein entsprechender Aufwand und / oder Schaden entstanden ist.

Ab jeder angefangenen Stunde über den Buchungszeitraum hinaus, werden 15 % der Tagesgage, zzgl. 20 % Agenturprovision, berechnet. Bei Halbtagesbuchungen wird das Doppelte der vereinbarten Halbtagesgage als Tagesgage angesetzt. Stundenbuchungen erfolgen nur nach gesonderter Absprache mit Glowstaff.

 

5. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder zwar bestritten, aber in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.  Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis geltend gemacht werden. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleibt hiervon unberührt. Glowstaff steht bei Ausbleiben der Anzahlung, unabhängig vom Kündigungsrecht (§ 4), ein Zurückbehaltungsrecht an der Leistung zu. 

 

6. VERPFLEGUNG

Der Kunde verpflichtet sich, dem von Glowstaff in Erfüllung des Vertrages bereitgestellten Auftragnehmern in ausreichendem Maße Essen und Getränke kostenlos zur Verfügung zu stellen. Falls dies nicht geschieht, ist Glowstaff berechtigt, dem Kunden Spesen in Höhe von täglich 40,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

 

7. PROJEKTAUSFALL/ STORNIERUNG EINES AUFTRAGES

Der Kunde bleibt bei einem von ihm zu vertretenden Projektausfall zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gleiches gilt für den Ausfall eines Projektes ohne Verschulden von Glowstaff oder dem Auftragnehmer selbst (z.B. Absage oder Verkürzung eines Events), es sei denn der Ausfall erfolgte aufgrund von höherer Gewalt.

Falls ein Auftragnehmer aus Krankheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt ausfällt, entfällt die Pflicht von Glowstaff zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, soweit es Glowstaff trotz entsprechender Bemühung nicht möglich ist, kurzfristig einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Glowstaff wird den Kunden über den Ausfall unverzüglich in Kenntnis setzen.

Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden bis zu 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % der zuvor vereinbarten Gesamtsumme an. Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden weniger als 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der zuvor vereinbarten Gesamtstunden an. Die Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt explizit vorbehalten.

 

8. ZURÜCKWEISUNG EINES AUFTRAGNEHMERS

Der Kunde bleibt bei einem von ihm zu vertretenden Projektausfall zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gleiches gilt für den Ausfall eines Projektes ohne Verschulden von Glowstaff oder dem Auftragnehmer selbst (z.B. Absage oder Verkürzung eines Events), es sei denn der Ausfall erfolgte aufgrund von höherer Gewalt.

Falls ein Auftragnehmer aus Krankheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt ausfällt, entfällt die Pflicht von Glowstaff zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, soweit es Glowstaff trotz entsprechender Bemühung nicht möglich ist, kurzfristig einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Glowstaff wird den Kunden über den Ausfall unverzüglich in Kenntnis setzen.

Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden bis zu 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 80 % der zuvor vereinbarten Gesamtsumme an. Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden weniger als 2 Wochen vor Projektbeginn fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 100 % der zuvor vereinbarten Gesamtstunden an. Die Geltendmachung eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt explizit vorbehalten.

 

9. NUTZUNGSRECHTE AN FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN VON MODELS/ PROMOTERN/ HOSTESSEN

Für die Vereinbarung von Nutzungsrechten an Fotoaufnahmen von Models werden die Parteien eine explizite und gesonderte Vereinbarung über den sog. „Buy-Out“ und dessen Umfang treffen. Nutzungsrechte werden erst nach Zahlung der dafür erforderlichen Vergütung eingeräumt. Ein Nutzungszeitraum beginnt mit der tatsächlichen Nutzung der Aufnahmen, spätestens jedoch 2 Monate nach der Erstellung der Aufnahmen.

Der Kunde stellt Glowstaff kostenfrei eine Auswahl der von ihm getätigten Aufnahmen in digitaler Form zur Verfügung, die Glowstaff kostenfrei umfassend in jedem Medium für eigene Werbezwecke und das Model kostenfrei für das Modelbook / die Sedcard nutzen darf. Eine Verwendung durch Glowstaff erfolgt erst nach Beginn der Nutzung der Aufnahmen durch den Kunden.

Ist der Auftragnehmer als Promoter, Messehostess o.ä. gebucht, ist lediglich eine fotografische Dokumentation der Arbeit zu internen Nachweiszwecken gestattet. Weitere Nutzungsrechte müssen vor Anfertigung etwaiger Fotografien mit der Agentur geklärt werden.

Jede inhaltlich oder zeitliche darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung durch Glowstaff und gegebenenfalls gesonderten Vergütung entsprechend unserer Buyout-Konditionen.

Nutzungsrechte an Fotografien gehen nur über, wenn die Rechnung der Agentur vollständig und rechtzeitig bezahlt werden. Anderenfalls ist der Kunde nicht berechtigt, Aufnahmen des Auftragnehmers zu nutzen. Verwendet der Kunde die Aufnahmen gleichwohl ohne vollständige Zahlung, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an Glowstaff verpflichtet.

Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass der Kunde selbst dafür verantwortlich ist, die Rechte am fotografischen Urheberrecht des Fotografen zusätzlich einzuholen.

Sollte der Kunde selbst als Vermittler zwischen der Agentur und einem anderen Endkunden agieren, werden die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsrechte ausschließlich dem Endkunden zu den in §9 stehenden Bedingungen eingeräumt. Dem Kunden werden in diesem Fall keine Nutzungsrechte eingeräumt. Sollte der Kunde die Aufnahmen dennoch verwenden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars an Glowstaff verpflichtet.

 

9. HAFTUNG UND SONSTIGE PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, Glowstaff alle für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, zutreffend sowie vollständig zu übermitteln. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Haftung des Kunden, auch gegenüber den Auftragnehmern die gesetzlichen Regelungen.

 

10. HAFTUNG

Glowstaff schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Auftragnehmer. Kann die Haftung von Glowstaff nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt oder ausgeschlossen werden, gilt dies auch für ihre Erfüllungsgehilfen.

 

11. RÜGEPFLICHT

Der Kunde ist verpflichtet, Reklamationen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Leistungserbringung, in Schriftform gegenüber Glowstaff anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt.

 

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Punkte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (E-Mail) und dürfen auf Seiten der Parteien nur durch die jeweilige Geschäftsführung zugesagt werden.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Essen.